Bunte Dominosteine stehen in einer Reihe, eine Hand stellt einen blauen Stein in eine Lücke

Impfen schützt uns: Gemeinsam aktiv

Umsetzung der STIKO-Empfehlung zur HPV-Impfung in der Schutzimpfungsrichtlinie des G-BA

Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben einen Anspruch auf Leistungen für Schutzimpfungen (§ 20i SGB V). Dabei werden Einzelheiten zu Voraussetzungen, Art und Umfang der Leistungen durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) bestimmt. Grundlage sind die Empfehlungen der STIKO. Abweichungen hiervon sind vom G-BA besonders zu begründen.

Festzuhalten ist somit, dass GKV-Versicherte nur für die in der SI-RL aufgeführten Impfungen einen Anspruch gegenüber ihrer Krankenkasse haben.

Die SI-RL sieht aktuell folgende Regelung für die HPV-Impfung vor (Beschluss vom 20.09.2018, siehe unten):

Impfung gegen

Indikation

Hinweise zur Umsetzung

HPV

Standardimpfung:

Standardimpfung für Personen im Alter von 9 bis 14 Jahren.

Unter Berücksichtigung der Angaben in der jeweiligen Fachinformation: möglichst 2 Dosen im Abstand von 6 bzw. 5 bis 13 Monaten; Vervollständigung einer begonnenen Impfserie möglichst mit dem gleichen HPV-Impfstoff.

Der Anspruch umfasst nach § 11 Absatz 2 der SI-RL auch die Nachholung von Impfungen und die Vervollständigung des Impfschutzes, bei Jugendlichen spätestens bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, soweit sich aus der Anlage 1 der SI-RL nicht anderes ergibt.

Historie der Regelungen in der SI-RL: Da entsprechend der gesetzlichen Vorgaben der G-BA in der SI-RL die Empfehlungen der STIKO zu berücksichtigen hat (und einen Beschluss zur Umsetzung dieser auch in einem vom Gesetzgeber vorgegebenen Zeitraum – aktuell innerhalb von 2 Monaten nach Veröffentlichung der Empfehlung(en) – treffen muss), finden sich entsprechende Beschlüsse des G-BA in zeitlicher Nähe zu den Veröffentlichungen der Empfehlungen der STIKO.

  • 21.06.2007: Beschluss zur Neufassung der SI-RL – HPV-Impfung für Mädchen im Alter von 12 bis 17 Jahren enthalten; Inkrafttreten: 01.07.2007
  • 20.11.2014: Beschluss zur Umsetzung der STIKO-Empfehlung August 2014; u.a. Änderung des Impfalters bei der HPV-Impfung auf 9 bis 14 Jahre; Inkrafttreten: 14.02.2015
  • 20.09.2018: Beschluss zur Umsetzung der STIKO-Empfehlung der HPV-Impfung für Jungen im Alter von 9 bis 14 Jahren; Inkrafttreten: 30.11.2018

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben hat der G-BA zu Änderungen der Empfehlungen der STIKO innerhalb von 2 Monaten nach ihrer Veröffentlichung eine Entscheidung zu treffen.

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