Herpes zoster-Impfung: Warum gegen Gürtelrose impfen?
Herpes zoster wird umgangssprachlich auch Gürtelrose genannt und ist das Rezidiv der Windpocken (Varizellen). Nach Erstinfektion mit dem Varicella-zoster-Virus (VZV) und einer Windpockenerkrankung (meist im Kindesalter) liegt das Virus inaktiv latent über viele Jahre in neuronalen Ganglien vor. Eine Reaktivierung kann durch eine Schwächung des Immunsystems (z.B. im zunehmenden Alter) oder auch spontan erfolgen. Die Folge ist die Ausbildung eines Herpes zoster (Gürtelrose). Auch nach dessen Abklingen können monate- oder jahrelang anhaltende bzw. regelmäßig wiederkehrende Schmerzen zurückbleiben (PHN, postherpetische Neuralgie).
Fakten zu Herpes zoster (Gürtelrose)1,2,3
- Voraussetzung für die Ausbildung einer Gürtelrose ist eine zuvor (meist im Kindesalter) durchgemachte Windpockenerkrankung. Nach der Gesundung verbleibt der Erreger VZV lebenslang in den Spinal- oder Hirnnervenganglien und kann zu einem späteren Zeitpunkt als Herpes zoster wieder auftreten (sog. Virus-Reaktivierung).
- Der Name Gürtelrose leitet sich von dem charakteristischen Ausschlag mit flüssigkeitsgefüllten Bläschen ab, der sich meist bandförmig in dem zum Nerv zugehörigen Hautareal (Dermatom) ausbreitet und der hauptsächlich im Rumpf- und Kopfbereich auftritt. Zuvor treten bei erkrankten Personen typischerweise brennende Schmerzen auf.
- Der Kontakt mit dem infektiösen Inhalt der Bläschen kann bei empfänglichen Personen zu einer Ansteckung mit Windpocken führen. Die Ansteckungsgefahr eines an Herpes zoster Erkrankten kann daher erheblich gesenkt werden, wenn die betroffenen Hautareale abgedeckt werden.
- In Deutschland erkranken laut Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) jedes Jahr ca. 300.000 Menschen an Herpes zoster, wobei das Risiko altersabhängig ansteigt. Frauen erkranken häufiger als Männer.
- Ein besonderes Risiko für eine Virus-Reaktivierung und eine Erkrankung an Herpes zoster besteht für immungeschwächte Personen, bei denen es sogar zu lebensbedrohlichen Verläufen kommen kann.
- Die häufigste Komplikation des Herpes zoster ist die sog. postherpetische Neuralgie (PHN), die sich nach dem Abklingen des Ausschlages mit zurückbleibenden erheblichen (Nerven-)Schmerzen manifestiert. Im Einzelfall können diese Schmerzen sogar lebenslang anhalten und für die Patienten einen großen Leidensdruck bedeuten.
- Herpes zoster kann auch bei Personen auftreten, die mit einem Lebendimpfstoff gegen Windpocken (Varizellen) geimpft wurden.
- Die Impfung gegen Herpes zoster schützt effektiv vor der Ausbildung sowohl der Gürtelrose als auch der postherpetischen Neuralgie (PHN).
Herpes zoster-Symptome und mögliche Folgen1,3
Die Symptome der Gürtelrose sind einseitige, bläschenbildende Hautausschläge zumeist an Rumpf oder Brust innerhalb eines Dermatoms (Hautbereich, der von einem Rückenmarksnerv versorgt wird), die häufig mit starkem, brennendem (Nerven-)Schmerz einhergehen. Zudem wird über Allgemeinsymptome wie z.B. Fieber, Müdigkeit und Abgeschlagenheit berichtet. Eine Verkrustung der Bläschen erfolgt innerhalb von 5 bis 7 Tagen nach Entstehung des Exanthems, womit auch die Ansteckungsfähigkeit endet. Die vollständige Abheilung der Haut kann einige Wochen dauern.
Seltener manifestieren sich die Symptome an anderen Körperstellen, wie z.B. in Gesicht, Augen, Ohren sowie Hautregionen im Bereich des Kiefers oder des Genitalbereichs.
Nach Abklingen der Hautsymptomatik und der akuten Schmerzsymptome, kann es zu einer Chronifizierung der Schmerzen kommen, welche als postherpetischen Neuralgie (PHN) bezeichnet wird. Patienten klagen dabei über eine erhöhte Schmerzempfindlichkeit (Allodynie) und Schmerzen an den betroffenen Stellen, die bis zu mehrere Jahre anhalten oder rezidivieren können, und so einen großen Leidensdruck verursachen.
Herpes zoster-Impfempfehlung1,2,3,5
- Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt seit Dezember 2018 für alle Personen ab einem Alter von 60 Jahren die Impfung mit einem adjuvantierten Herpes zoster-subunit-(HZ/su-)Totimpfstoff als Standardimpfung.
- Zudem wird die Impfung für Personen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge einer Grunderkrankung (wie z.B. Personen mit angeborener oder erworbener Immundefizienz oder Immunsuppression, Rheumatoider Arthritis, Asthma bronchiale oder Diabetes mellitus) bereits ab einem Alter von 50 Jahren als Indikationsimpfung empfohlen.
- Die Impfung besteht aus 2 Impfdosen, die im Abstand von mindestens 2 bis maximal 6 Monaten zu verabreichen sind.
- Neben dem adjuvantierten HZ/su-Totimpfstoff ist für den deutschen Markt auch ein Lebendimpfstoff zugelassen, dessen Anwendung aber von der STIKO nicht als Standardimpfung empfohlen wird.
- Da es möglich ist, mehrmals im Leben an Herpes zoster zu erkranken, können sich auch Personen impfen lassen, die bereits zuvor an Gürtelrose erkrankt waren. Auch eine früher erfolgte Impfung mit dem Lebendimpfstoff spricht nicht gegen eine erneute Impfung mit dem Totimpfstoff. Allerdings sollte dazwischen ein Mindestabstand von 5 Jahren liegen.
- Es kann davon ausgegangen werden, dass fast jeder in Deutschland aufgewachsene Erwachsene im Alter von mehr als 50 Jahren in seinem Leben an Windpocken erkrankt war. Daher ist es in der Regel nicht notwendig, vor der Impfung auf eine vorangegangene Windpocken-Erkrankung zu testen. Ausnahmen gibt es hier für Patienten vor geplanter immunsuppressiver Therapie oder Organtransplantation.
- Eine Impfung gegen Herpes zoster stellt keinen Ersatz für die Impfung gegen Windpocken dar.
Herpes zoster-Impfung: Mögliche Impfreaktionen1,2,4
In den Zulassungsstudien zum adjuvantierten HZ/su-Totimpfstoff gab es keine Signale für schwere Nebenwirkungen oder für potenziell immunvermittelte Erkrankungen. Der Impfstoff ist vergleichsweise reaktogen. Bei etwa jedem 10. Geimpften treten Lokalreaktionen mit Schwellungen, Reizungen und Schmerzen an der Injektionsstelle sowie systemische Reaktionen wie Fieber, Müdigkeit, Myalgie und Kopfweh auf. Diese Symptome sind Zeichen einer Reaktion des Immunsystems auf die Impfung und klingen in der Regel nach 1 bis 2 Tagen folgenlos wieder ab.
Weitere Informationen zu sehr seltenen Impfreaktionen und Nebenwirkungen finden Sie in den Fachinformationen der jeweiligen Impfstoffe, auf den Internetseiten des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).
Quellen:
- RKI: Epidemiologisches Bulletin Dez 2018, Ausgabe 50: Wissenschaftliche Begründung zur Empfehlung einer Impfung mit dem Herpes Zoster-Subunit-Totimpfstoff
- RKI: FAQs Herpes-zoster-Impfung – abgerufen am 03.04.2023
- RKI-Ratgeber Windpocken (Varizellen), Gürtelrose (Herpes zoster) – abgerufen am 03.04.2023
- BZgA: Impfen-Info – abgerufen am 03.04.2023
- RKI/STIKO: Wissenschaftliche Begründung für die Entscheidung, die Herpes-zoster-Lebendimpfung nicht als Standardimpfung zu empfehlen