Impfempfehlungen

Öffentliche Impfempfehlungen der Länder

Ergänzend zu den Impfempfehlungen der STIKO werden Impfungen von den obersten Gesundheitsbehörden der Länder öffentlich empfohlen. Hierdurch wird die Bedeutung der Impfung als Präventionsleistung von Seiten des Staates herausgestrichen und die Durchführung von Impfungen unterstützt.

Diese öffentliche Impfempfehlung ist gleichzeitig die Grundlage für eine mögliche Entschädigung durch die öffentliche Hand bei einem auftretenden Impfschaden nach § 60 IfSG.1
Die fachliche Empfehlung wird in erster Linie durch die STIKO-Empfehlung abgebildet, lediglich in Sachsen findet durch die Sächsische Impfkommission eine zusätzliche eigenständige fachliche Bewertung der Empfehlungen statt. In einigen Ländern gehen die öffentlichen Impfempfehlungen teilweise über die STIKO-Empfehlungen hinaus.

Die öffentliche Impfempfehlung (oder auch die STIKO-Empfehlung) ist nicht bindend. Eine Person kann nach entsprechender ärztlicher Aufklärung und Einwilligung auch ohne eine solche Empfehlung geimpft werden, wenn unter Beachtung der Indikation ordnungsgemäß mit einem zugelassenen Impfstoff geimpft wird. Allerdings sollte die Ärztin oder der Arzt im Aufklärungsgespräch dahingehend aufklären, dass im Falle einer Schädigung durch die Impfung kein Versorgungsanspruch auf der Grundlage des IfSG gegeben wäre, da dies die Einwilligung beeinflussen kann.1

Das Robert Koch-Institut (RKI) hat eine Übersicht der öffentlichen Impfempfehlungen der Bundesländer zusammengestellt:

>>Impfempfehlungen der Bundesländer (Übersicht beim RKI)

Quellen:

  1. Nationaler Impfplan: 2 Impfempfehlungen und Impfziele

Wissenswertes

Aktuelle Impfempfehlungen der STIKO in Kalenderansicht (pdf)

© Nationale Lenkungsgruppe Impfen