Impfsituation im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern
Allgemeine Informationen zu Impfungen, Impfempfehlungen und Gesundheitsämtern
- Informationen zu Impfungen des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern: Impfen in Mecklenburg-Vorpommern
- Öffentliche Impfempfehlungen (gemäß § 20 Abs. 3 IfSG):
Öffentliche Impfempfehlung Mecklenburg-Vorpommern(Öffentlich empfohlene Schutzimpfungen M-V finden sich unter diesem Link unter der Rubrik Informationsmaterial / Formulare bei Gesetze / Verordnungen / Richtlinien)
- Landesarbeitsgemeinschaft Impfen:
Die „Steuerungsgruppe Impfen“ tagt im jährlichen Rhythmus. Eine Website ist nicht vorhanden
- Gesundheitsämter, regionale Ansprechpartner zum Impfen:
- Projekt der AOK – „Wissen schützt!"
- Vereinbarung mit den Gesetzlichen Krankenversicherungen über die Verbesserung des Impfschutzes der Bevölkerung im Land Mecklenburg-Vorpommern nach § 20i Abs. 3 SGB V
- Vereinbarung über die Verbesserung des Impfschutzes der Bevölkerung im Land Mecklenburg-Vorpommern zur Kostenbeteiligung der privaten Krankenversicherungsunternehmen für substitutiv privat Krankenversicherte bei Impfungen durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst Mecklenburg-Vorpommern
- Vereinbarung über die Durchführung von Schutzimpfungen nach § 20i Abs. 1 SGB V zwischen den Gesundheitsämtern und den Betriebsärzten.
- Beschaffung von Impfstoffen für den Öffentlichen Gesundheitsdienst durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern
- In Mecklenburg-Vorpommern ist die Vorlage eines Impfzertifikats für die Durchführung und Abrechnung von Schutzimpfungen nicht mehr erforderlich. Ein Impfzertifikat der Ärztekammer MV ist somit nur noch fakultativer Natur, jedoch aus Gründen der Qualitätssicherung auch für die Durchführung von Impfungen über den ÖGD empfehlenswert.
Letzte Aktualisierung: 17.07.2023