Masernschutzgesetz
Nachweispflicht über Masernschutz
Das Masernschutzgesetz trat am 1.3.2020 in Kraft. Es soll den Schutz vor Masern in Gemeinschaftseinrichtungen sowie in medizinischen Einrichtungen fördern. Insbesondere sollen Kinder vor Masern geschützt werden. Daher sieht das Gesetz vor, dass alle Kinder (ab dem 1. Geburtstag) beim Eintritt in die Kindertagesstätten, die Kindertagespflege oder in die Schule die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen. Zudem müssen nach 1970 geborene Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen tätig sind, ebenfalls einen Schutz gegen Masern nachweisen.
Folgende Personen und Einrichtungen werden von dem Gesetz erfasst:
- Betreute und Tätige in Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 33 Nummer 1 bis 3 Infektionsschutzgesetz (IfSG), dazu zählen unter anderem Kindertageseinrichtungen, Schulen und Horte
- Tätige in medizinischen Einrichtungen gemäß § 23 Absatz 3 Satz 1 IfSG,
wie Krankenhäuser und Arztpraxen - Untergebrachte und Tätige in Gemeinschaftsunterkünften gemäß § 36 Absatz 1 Nummer 4 IfSG,
wie Unterkünfte von Asylbewerbern und Flüchtlingen - Betreute in Kinderheimen gemäß § 33 Nummer 4 IfSG
Die Nachweispflicht gilt seit dem 1.3.2020 für alle Neuaufnahmen bzw. Neutätige in den genannten Einrichtungen, sofern sie nach 1970 geboren wurden. Für alle, die zu diesem Zeitpunkt bereits betreut wurden oder tätig waren, gilt für die Vorlage des Nachweises eine neue verlängerte Übergangsfrist bis zum 31.7.2022 (s. Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie vom 10.12.2021).
Die NaLI mit ihren Mitgliedern unterstützt beim Austausch von aktuellen Informationen und bietet auf dieser Seite eine Übersicht der Bundesländer mit ihren länderspezifischen Umsetzungen (s.u.).
Informationen zum Masernschutzgesetz der NaLI-Mitglieder
Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die von den NaLI-Mitgliedern zum Masernschutzgesetz zur Verfügung gestellten Informationen:
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und nachgeordnete Behörden
Ausführliche Informationen, Fragen und Antworten sowie Merkblätter zur Umsetzung des Masernschutzgesetzes:
www.masernschutz.de
Der gemeinsam vom BMG, RKI, PEI und der BZgA erstellte Internetauftritt liefert zielgruppenspezifisch aufbereitete Informationen für Eltern, Beschäftigte in Einrichtungen sowie Leitungen und Ärzteschaft. Die Merkblätter finden Sie immer ganz unten auf der jeweiligen Seite unter Downloads oder unter dem Reiter "Materialien". Dort werden auch Informationsmaterialien in mehreren anderen Sprachen bereitgestellt.
Weitere Informationen des BMG zum Masernschutzgesetz:
Bundesländer
Baden-Württemberg
Informationen des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg:
Bayern
Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege:
Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales:
Informationen des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit:
Berlin
Informationen der Senatsverwaltung für Bildung, Familie und Jugend
Brandenburg
Informationen des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg:
Informationen des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg
- Masernschutz in Schulen und Kitas mit Rundschreiben, Dokumentationshilfe und Bescheinigung über den Nachweis zum Download
Bremen
Informationen vom Gesundheitsamt Bremen:
Hamburg
Informationen der Stadt Hamburg:
Hessen
Informationen des Hessischen Ministeriums für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege:
Mecklenburg-Vorpommern
Informationen des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit des Landes Mecklenburg-Vorpommern:
- Plakat zum Masernschutzgesetz für Kindertagesstätten
- Übersicht alter und aktuell auf dem Markt befindlicher Masern-Impfstoffe
Informationen des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommern:
- Masernschutzgesetz mit Infoschreiben, Bescheinigung bei Einrichtungswechsel und Meldebogen zum Download
Niedersachsen
Informationen des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes:
- Masernschutzgesetz und -impfung mit FAQ und Dokumenten zum Download
Informationen des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung:
Nordrhein-Westfalen
Information des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen:
Rheinland-Pfalz
Informationen des Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz:
- Informationen zum Masernschutzgesetz mit FAQ für Schulen, Mustervorlagen für ärztliche Bescheinigung, Dokumentationshilfen und Meldebogen zum Download
- Informationen für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege mit Merkblättern und weiteren Dokumenten zum Download
Saarland
Informationen des Ministeriums für Bildung und Kultur Saarland:
Sachsen
Informationen des Sächsisches Staatsministerium für Kultus:
- Impfpflicht startet mit FAQ-Liste (als Download am Ende des Artikels)
Informationen des Sächsischen Kita-Bildungsservers:
Sachsen-Anhalt
Informationen der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt
- Hinweise für Kindertageseinrichtungen mit Musterschreiben und Dokumentationshilfen
Schleswig-Holstein
Informationen auf dem Landesportal Schleswig-Holstein:
- Masernschutzgesetz mit weiterführenden Informationen zu medizinischen Einrichtungen, Schulen und Kitas
Thüringen
Informationen des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport:
- Masernschutzgesetz - Informationen für Lehrer, Schüler, Eltern und Behörden mit Dokumenten und Formularen zum Download
Weitere Institutionen
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)
Hinweise für Ärzte auf den Seiten der KBV
- Praxisnachrichten: Masernschutzgesetz gilt jetzt uneingeschränkt